Fluggastrechte

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Ihre Fluggastrechte bei verspäteten/annullierten flügen

Wenn Sie Ihre Passagierrechte über unseren Service einfordern wollen brauchen Sie keine weiteren Recherchen anzustellen. Sie brauchen nur auf diesen Link zu drücken und Ihre Flugdaten einzugeben. Das ist alles, was Sie machen müssen. Das gilt auch bei Flugverspätung Entschädigung nicht EU Fluggesellschaft.

Ihr Fluggastrecht auch Fluggastrechte außerhalb EU

Ihre Fluggastrechtforderungen basieren auf der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die als EG Verordnung in geltendes Recht in allen EU Ländern übergegangen ist. Mit der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Fluggastrechteverordnung wurde ein EU weites Recht für die Fälle, bei denen Flugpassiere nicht oder verspätet transportiert werden etabliert. Die 261/2004/EG Fluggastverordnung gilt nur für Flüge innerhalb oder aus der EU heraus oder wenn eine EU Fluggesellschaft Passagiere in die EU befördert.

Viele Präzedenzfälle haben im Laufe der Zeit verschiedene Teilaspekte der 261/2004/EG Verordnung für Passagierrechte konkretisiert. Eine umfassende Übersicht von Gerichtsurteilen finden Sie in unserer Rechtsdatenbank. Auch enthalten das EU Gesetz Flugverspätung inklusive EU Formular Flugverspätung.

Es gibt außergewöhnliche Umstände, unter denen Ihnen die Fluggesellschaft, auch bei Verspätung über 3 Stunden oder Annullierung des Fluges keinen Anspruch erstatten muss. Zu diesen Umständen gehören Streik und andere außergewöhnliche Umstände laut Fluggastrechte Europa. Diese Fälle sind allerdings nicht alle in der EU Verordnung selbst geregelt, sondern in den meisten Fällen in der deutschen oder europäischen Rechtssprechung.

Entschädigungsforderungen aus Flugverspätungen gegenüber der Airline können geltend gemacht werden, ohne dass es auf ein Verschulden der Fluggesellschaft ankommt. Alleine in Fällen höherer Gewalt, wie z.B. bei einem Streik, muss die Fluggesellschaft normalerweise nicht zahlen. Auch in Fällen höherer Gewalt bleibt allerdings die Verpflichtung Ihnen Basis Hilfeleistungen (wie Kommunikation, Snacks, Hotel) zur Verfügung zu stellen sowie ihre Rechte nach dem Montreal Abkommen. Die Umstände der Annulierung, Stornierung, Verspätung oder Ausfall des Fluges können eine Rolle bei der Entschädigung für den Fluggast spielen.

In der folgenden Tabelle werden einige Fälle höherer Gewalt dargestellt:

STREIK WETTER TECHNIK
höhere Gewalt(=keine Kompenation) Streik ist im Allgemeinen höhere Gewalt Extremereignisse wie Vulkanexplosion, Eisregen Unvorhersehbare oder nicht vermeidbare technische Probleme
Keine höhere Gewalt (=Kompensation) keine höhere Gewalt, nur wenn der Streik umgangen werden könnte. Wenn andere Fluggesellschaften fliegen konnten besteht eine Chance auf Kompensation aber nur wenn es möglich war die Ereignisse abzuwenden. Beispielsweise durch richtiges Enteisen der Runway oder durch Unterbringen des Flugzeuges ist nicht höhere Gewalt wenn vermeidbar. Beispielsweise durch Vorrätighalten von Ersatzteilen, Fangen von Vögeln an der Startbahn

Ob im Einzelfall höhere Gewalt vorliegt oder nicht ist schwer zu sagen, Urteile erscheinen teilweise widersprüchlich und verwirrend. Kleine Unterschiede in der Auslegung der Fälle können dabei über den Erhalt einer Kompensation entscheiden. Wir haben eine umfassende Datenbank mit Gerichtsentscheidungen, mit der wir Fälle recherchieren können und wir arbeiten mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen um ihren Fall optimal durchzusetzen. Schauen Sie sich den Bereich Service an (Service) um zu verstehen, was wir alles in Ihrem Interesse zur Durchsetzung ihres Falles unternehmen können.

Zusätzliche Komplexität kommt dadurch auf, dass die Fluggesellschaften sich teilweise pauschal auf höhere Gewalt berufen (ob wahr oder nicht). Dieses Verhalten kann insbesondere für Privatpersonen schwierig sein, da es teilweise schwer zu ermitteln ist, ob wirklich höhere Gewalt vorliegt. In einigen Fällen könnte bei höherer Gewalt sogar die Rechtschutzversicherung die Übernahme der Fälle ablehnen.

Hier kommt Claim Flights ins Spiel. Wir helfen mit unserem Expertenwissen Forderungen für Entschädigung bei Flugverspätung durchzusetzen. In vielen Fällen zahlen die Fluggesellschaften sogar direkt, wenn wir die Fälle telefonisch durchsprechen – auch wenn die Forderungen für Flugverspätungen von Privatpersonen vorher abgelehnt wurden.

Mehr zu Fluggastrechten bei Streik können Sie hier lesen (Fluggastrechte Streik)

Flüge bei denen sie Forderungen bei Flugverspätungen nach 261/2004/EG durchsetzen können

Weil es sich bei der 261/2004/EG Verordnung um europäisches Recht handelt gilt es überwiegend für europäischen Flugraum. Man braucht dabei kein EU Bürger zu sein um Forderungen bei Flugverspätungen geltend machen zu können. Es reicht aus, wenn der Flug von irgendeinem Flughafen in der EU abging (mit einer beliebigen Fluggesellschaft) oder in der EU ankommt (mit einer EU Fluggesellschaft). Zur EU zählen hierbei auch Iceland, Norwegen und Schweiz.

Die Tabelle unten zeigt die Fälle an, bei denen ein Kompensationsanspruch bei Flugverspätung besteht, nein bedeutet kein Anspruch, ja bedeutet, dass ein Anspruch besteht.

HERKUNFT UND ZIEL EU AIRLINE NICHT-EU AIRLINE
Von außerhalb der EU nach außerhalb der EU Nein Nein
Von außerhalb der EU nach innerhalb der EU Ja Nein
Von innerhalb der EU nach außerhalb der EU Ja Ja
Von innerhalb der EU nach innerhalb der EU Ja Ja

Ansprüche Entschädigung Flugverspätung bei Verbindungsflügen nach EG Verordnung 261 von 2004

Verbindungsflüge sind Flüge mit verschiedenen Zwischenzielen. Bei Verbindungsflügen kommt es bei der Entschädigung bei Flugverspätung auf die Verspätung bis zum Endziel an. Dabei gilt als Verbindungsflug im Sinne der Verordnung nur, wenn der Flug unter einer Buchungsnummer läuft und als ein Flug gebucht wurde. Falls getrennte einzelne Flüge gebucht wurden und ein Folgeflug durch eine (geringe) Verspätung nicht erreicht werden konnte besteht kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung nach 261/2004/EG bzw. nur ein Anspruch auf eine Entschädigung für Einzelflüge.

EU-Verordnung 261/2004 berechtigt auch zur Entschädigung bei Pauschalreisen

Die Verordnung ( EG) Nr. 261/2004 bietet Passagieren auch Schutz bei Reisepaketen, Pauschalreisen und anderen Urlaubsreisen an. Sie findet auf alle innerhalb der EU-Mitgliedstaaten erworbenen Pauschalreisen, auch wenn das Reiseziel außerhalb der Europäischen Union liegt, Anwendung.

Aus Ihren Reiseunterlagen sollten Ihre Flugziele und Ihre Buchungsdaten klar entnommen werden können. Diese Daten sind für den Reiseveranstalter verbindlich. Vor der Reise sollte der Reiseveranstalter Sie über die Zeiten und Orte eventueller Zwischenstopps und Anschlussflüge Informieren. Die Verbraucher haben das Recht, ihre Buchung auf eine andere Person zu übertragen.

Wenn es nach ihren Bedingungen möglich ist, können Fluggesellschaften den ursprünglichen Preis ändern. Der Reiseveranstalter steht in der alleinigen Verantwortung für eine Verletzung seiner Geschäftsbedingungen. Der Reiseveranstalter müsste beispielsweise im Namen der Passagiere handeln, wenn sie einen Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätung, Ausfälle, Umleitungen oder die Nichtbeförderung haben.

Wenn Sie das Recht auf eine Erstattung der Ticketkosten haben, sollte der Reiseveranstalter diese für Sie einfordern. Sie sollten die volle Rückerstattung Ihrer Kosten innerhalb von 7 Tagen in bar, per Scheck oder per elektronischer Banküberweisung erhalten. Als Alternative muss Ihnen ein Flug zum Endziel, der für Sie am bequemst frühestmöglichen Zeitpunkt ist, angeboten werden.

Fluggastrecht auf Ausgleichsleistung und Entschädigung

Der Flug hat Verspätung – über 3 Stunden

Es besteht erst ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn eine Flugverspätung von mehr als 3 Stunden am gebuchten Zielort vorliegt. Der Anspruch kann laut Fluggastrechteverordnung bei Verspätung nur geltend gemacht werden, wenn die Ankunft am Zielflughafen entsprechen zu spät war. Die Abflugzeit spielt dementsprechend keine Rolle.

Bei Flugausfall

Ist die Fluggesellschaft Schuld an einem Flugausfall, so hat der Reisende laut EU Fluggastverordnung stets einen Anspruch auf finanziellen Schadensersatz. Die Fluglinie kann nur eine Entschädigungs-Zahlung ausschlagen, wenn der Fluggast mindestens 14 Tage bevor der Abflugtermin ist, eine Information zum Ausfall bzw. der Flugstornierung erhalten hat.

Im Fall einer Flugüberbuchung

Kann ein Passagier aufgrund von Überbuchung seines gebuchten Fluges nicht seine geplante Flugreise wahrnehmen, dann trägt die Fluggesellschaft daran die Verantwortung und somit die Schuld gemäß europäischer Fluggastrechte. Die Airline ist jetzt laut EU Fluggastverordnung 261 2004 verpflichtet eine Entschädigung an den Fluggast zu bezahlen und zusätzlich hat der Passagier nach EU Richtlinie das Recht auf eine angemessene Ersatzbeförderung.

Bei einer Verspätung des Anschlussfluges

Der Fluggast kann seinen Anschlussflug aufgrund einer Flugverspätung nicht wahrnehmen, dabei hat der betroffene Fluggast gemäß EU Passagierrechte einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung bei Flugverspätung. Hier ist ebenso zu beachten, dass der Flug laut Fluggastrechte bei Flugverspätung eine Verzögerung von mehr als drei Stunden haben muss.

Fluggastrecht auf Ticketkostenersatz oder Ersatzbeförderung

Im Folgenden das Passagierecht auf Ersatzbeförderung bzw. Ticketkostenersatz:

Der Flug hat Verspätung – über 5 Stunden

Sobald der gebuchte Flug eine Verspätung von mehr 5 Stunden aufweist, kann der Fluggast von seinem Recht laut EU Verordnung Nr 261 2004 Gebrauch machen und von dem verspäteten Flug zurückzutreten. Hier hat der Passagier nun den Anspruch auf Erstattung der kompletten Kosten des Flugtickets innerhalb von 7 Tagen nach gebuchtem Abflugdatum erstattet zu bekommen.

Bei Flugausfall

Sollte es zu einem Flugausfall, also einer Flugstornierung kommen besteht automatisch für den Fluggast das Recht auf Ersatzbeförderung laut europäischer Fluggastrechteverordnung. Kann der Passagier seine Termine nicht mehr einhalten und benötigt keine Ersatzbeförderung aufgrund der Flugverspätung, so hat der Reisende einen unmittelbaren Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten gemäß EU Kompensation bei Flugverspätung.

Im Fall einer Flugüberbuchung

Im Fall der Flug-Überbuchung kann der Fluggast seinen Flug nicht antreten. Hier liegt die Schuld bei der Airline die wegen Platzmangel dem Passagier keinen Platz im Flugzeug anbieten kann. Hier entsteht ein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Ist der Fluggast aufgrund des überbuchten Fluges nicht mehr willens seine Flugreise anzutreten besteht auch der Anspruch auf die Rückerstattung der bezahlten Ticketkosten.

Bei Einer Verspätung Des Anschlussfluges

Der Anschlussflug Verspätung, so hat der Passagier das Recht laut EU Fluggastrecht von seinem verspäteten Flug zurückzutreten. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung wegen Flugverspätung der gesamten Ticketkosten durch die Airline. Beträgt die Dauer des verspäteten Fluges mehr als 5 Stunden, kann der Fluggast eine Beförderung zum Ausgangspunkt seiner Flugreise verlangen, also dem Abflughafen.

AM Flughafen – Passagierrecht auf Betreuung

Ein Recht am Flughafen auf Betreuung besteht:

Der Flug hat Verspätung – ab 2 Stunden

Einen Anspruch auf Ausgleichsleistung bei einer Flugverspätung besteht zwar erst ab einer Flugverspätung von 3 Stunden, jedoch hat der Fluggast als Geschädigter das Recht laut EU Reiserecht ab einer Verspätung von zwei Stunden Betreuungsleistungen durch die Airline zu erhalten.

Bei Flugausfall

Bei Flugausfall und einer entsprechenden Ersatzbeförderung hat der Passagier einen Anspruch auf Betreuungsleistungen, auch während der Fluggast am Flughafen wartet.

Im Fall einer Flugüberbuchung

Bei einer Flugüberbuchung ist die Airline verantwortlich den betroffenen Fluggästen, die auf ihre Ersatzbeförderung am Flughafen warten, eine Betreuung zu ermöglichen.

Bei einer Verspätung des Anschlussfluges

Bei einer Flugverspätung wird häufig der Anschlussflug verpasst, dabei kommt es nicht selten zu langen Wartezeiten, hier muss oft erstmal eine Ersatzbeförderung gebucht werden. Dabei ist die Fluggesellschaft verpflichtet den betroffenen Passagieren eine entsprechende Versorgung zu gewährleisten.

Fluggastrecht bei verspätetem, verlorenem oder beschädigtem Gepäck

Anspruch auf Ersatz – Gepäck verspätet

Das Gepäckstück ist nicht am Ankunftsflughafen angekommen, der Fluggast hat den Anspruch auf Ersatz der für die notwendigsten Gegenstände für die Reise wie Hygieneartikel, Kleidung usw. Eine Entschädigungszahlung ist mit etwa 1.317,49 Euro begrenzt laut verspätetes Gepäck Fluggastrechte. Die verursachten Kosten durch das verspätete Gepäckstück müssen innerhalb von 21 Tagen, nach der zu Verfügungsstellung des Reisegepäcks bei Fluggesellschaft in schriftlicher Form angezeigt werden.

Anspruch auf Ersatz –Gepäck verloren

Kann das Gepäck nicht innerhalb von 21 Tagen nach Flugankunft an den Passagier zurückgegeben werden, so besteht die Vermutung des Gepäck Verlustes. Es entsteht ein Anspruch für den Fluggast auf Ersatz für das verlorene Gepäckstück und ebenso Gegenstände bis zu einer Höhe von ungefähr 1.317,49 Euro, ausgenommen es wurde mit der Airline kein entsprechend höherer Betrag ausgehandelt. Die Airline muss nicht für das verlorene Gepäckhaften, wenn es aufgrund von schlechter Qualität oder eines Defekts am Gepäckstücks verloren gegangen ist.

Anspruch auf Ersatz – Gepäck beschädigt

bei der Beschädigung des Gepäcks eines Fluggastes besteht grundsätzlich ein Ersatz-Anspruch, dieser Betrag kann bis zu 1.317,49 Euro gehen, soweit nicht ein höherer Betrag mit der Fluggesellschaft vereinbart wurden ist. Die Airline haftet nicht für beschädigtes Handgepäck, nur im Fall eines Verschuldens durch die Fluggesellschaft. Ein Anspruche aufgrund von beschädigtem Gepäck muss innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt des Erhalts des Gepäckstückes in schriftlicher Form bei der Airline angezeigt werden.

Fluggast wurde Flug gestrichen Geld zurück

Mein Flug ist storniert, wie bekomme ich Geld zurück?

Zuerst Claim Flights Entschädigungsrechner: Alle Daten ihre stornierten Fluges eingeben und Sie erfahren in etwa, ab welcher Flugverspätung ihnen Schadensersatz zu steht. Entscheidend ist auch hier, der Grund für Flugausfall. Das richtige EU Fluggastrecht Formular muss angewendet und ausgefüllt werden. Flugverspätung mit Übernachtung oder Flugausfall wegen Streik oder Gepäck verspätet, es ist wichtig in den Rechner von Claim Flights alle notwendigen Daten des stornierten Fluges einzugeben!

Fluggastrechte geltend machen

Wohin wenden bei Flugverspätung? Wir von Claim Flights arbeiten eng mit nicht nur einem Anwalt für Fluggastrechte zusammen, so sind wir bestens aufgestellt in Sachen internationales Flugrecht und auch beim EU Gesetz Flugverspätung haben wir Experten für oft verwirrende EU Formulare bei Flugverspätung und richten und ganz nach der EU Kompensation Flugverspätung.

Wir kümmern uns um alles vom EU Beschwerdeformular für Fluggastrechte bis hin zur Schlichtungsstelle für Fluggastrechte. Wir treten für ihre Fluggastrechte bei Gepäckverspätung ein und auch bei Fluggastrechten Verspätung bei Pauschalreisen. Es spielt keine Rolle ob germanwings, air berlin, condor, lufthansa, turkish airlines, united airlines, ryanair, swiss oder american airlines. Claim Flights streitet für ihre Fluggastrechte bei Verspätung bis zur Entschädigung bei Flugverspätung außerhalb der EU und nach Fluggastrechte Verspätung Ausgleichszahlung.

Entschädigung bei Flugausfall?

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Rechte bei Flugausfall?

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Wer haftet bei Flugausfall?

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Wer zahlt bei Flugausfall?

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