Flug überbucht bedeutet Entschädigung

Wenn Ihr Flug überbucht war und Ihnen die Beförderung verweigert wurde, obwohl Sie gültige Flugtickets haben, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung bis zu 600€ (provisionspflichtig nur im Erfolgsfall) gemäß der Verordnung (EG) 261/2004

Flug überbucht Entschädigung von Fluggesellschaften (Nichtbeförderung, Überbuchung)

Die Nichtbeförderung ist eine Situation, in der es Ihnen nicht erlaubt ist, obwohl Sie ein gültiges Ticket haben, an Bord des Flugzeugs zu gehen. Ein anderer Begriff, der häufig verwendet wird dieses Szenario, kommt aus dem Englischen und heißt „bumped” (Überbuchung). Dies bedeutet nichts anderes als das der Fluggast von dem gebuchten Flug „verstoßen“ wurde – Flug überbucht. Es gibt jedoch eine schnelle und einfache Methode, die dafür sorgt, dass Fluggäste das Problem der Nichtbeförderung gar nicht haben. Um eine Nichtbeförderung zu vermeiden, müssen Sie sich nur so früh wie möglich für Ihren gebuchten Flug einchecken. Passagiere, die erst sehr spät einchecken, gehen ein höheres Risiko ein Risiko, nicht befördert zu werden. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von einer Nichtbeförderung; die freiwillige Nichtbeförderung und die unfreiwillige Nichtbeförderung. Eine nähere Erläuterung von beiden Typen finden Sie unten.

Freiwillige Nichtbeförderung Überbuchung Flug

Falls Ihr Flug überbucht wurde, bieten Fluggesellschaften oft eine Art Prämie an, die ein Anreiz dafür sein soll, dass Sie ihr Ticket freiwillig tauschen. Wenn Sie damit einverstanden sind Ihr Ticket für den gebuchten Flug aufzugeben, handelt es sich um eine freiwillige Nichtbeförderung. Ihre Fluggesellschaft wird Ihnen dann möglicherweise eines der folgenden Vorteile anbieten:

  • Ein Alternativflug an einem für Sie passenden Datum, oder
  • die komplette Rückerstattung der Kosten für das unbenutzte Ticket, oder
  • so schnell wie möglich mit einem Alternativflug zu fliegen.

Darüber hinaus gibt es weitere Methoden, die Fluggesellschaften gerne einsetzen. Es ist aber ganz Ihnen überlassen, für welche Sie sich entscheiden. Wählen Sie die Lösung, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt bzw. die Lösung, die Ihnen die meisten Vorteile bietet. Natürlich sollten Sie immer darauf achten, dass das was Sie im Gegenzug für die freiwillige Nichtbeförderung erhalten, für Sie wertvoller ist als die Höhe der Vergütung, die Sie gemäß der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 erhalten würden. Es besteht ein Anspruch auf Entschädigung bei Überbuchung.

Unfreiwillige Nichtbeförderung

Die unfreiwillige Nichtbeförderung ist eine Situation, in der Ihnen, obwohl Sie ein gültiges Ticket haben, das Einsteigen an Bord des Flugzeugs von der Fluggesellschaft verweigert wird. Dies ist auch dann möglich, wenn Sie kein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko für den Flughafen darstellen und wenn Sie sich bereits am Flughafen befinden mit:

  • Alle notwendigen Reisedokumente,
  • eine Bestätigung ihrer Buchung/Reservierung und
  • genügend Zeit für Check-in, Sicherheitskontrolle und Boarding.

Im Falle einer unfreiwilligen Nichtbeförderung, wird Ihnen die Fluggesellschaft möglicherweise Folgendes anbieten:

  • Beförderung mit einem späteren Flug zu einem anderen Zeitpunkt (nach Ihrem Wunsch), oder
  • Die Erstattung der Gesamtkosten Ihres ungenutzten Flugtickets oder
  • Beförderung mit dem nächstmöglichen Flug – so schnell wie möglich

Sollten Sie sich dafür entscheiden den nächstmöglichen Flug zu nehmen, wird die Fluggesellschaft Ihnen, während der Wartezeit, behilflich sein. Folgendes dürfen Sie erwarten:

  • Erfrischungen und Mahlzeiten während der Wartezeiten
  • Transfers zwischen Hotel und Flughafen, (bei Bedarf)
  • Hotelübernachtung, (bei Bedarf)
  • 2 Telefongespräche, E-Mails und Faxe.

Falls die Fluggesellschaften sich doch nicht so hilfsbereit zeigen wie oben dargestellt, werden Sie eventuell gezwungen sein, Ihre eigenen Vorkehrungen zu treffen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie alle Quittungen gut aufbewahren und griffbereit halten, da Sie diese für die Rückforderung Ihrer Ausgaben brauchen werden. Fluggesellschaften sind, im Falle einer unfreiwilligen Nichtbeförderung, verpflichtet Ihnen eine Entschädigung zu bezahlen, wobei die Höhe der Entschädigung unterschiedlich ausfallen kann je nach Zeitrahmen und Entfernung Ihrer Alternativen Reise.

Die von der Airline geschuldete Entschädigungssumme

Wenn es um die Nichtbeförderung geht, werden Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen von Fluggesellschaften bevorzugt d.h. haben sie bei der Beförderung Priorität. Passagiere, dessen Beförderung verweigert wurde, haben das Recht auf die Erstattung ihrer Ticketkosten. Fluggästen sollten auch Verpflegung, Unterkunft und Transfers angeboten werden. Die Gesamtsumme der Entschädigung (Verordnung (eg) Nr. 261/2004):

  • € 250 für alle Flüge bis zu 1500 km
  • € 400 für alle Flüge innerhalb der EU von bis zu 1500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1500 km und 3500 km
  • € 600 bei allen anderen Flügen, die EU-Grenzen überschreiten.
  • Diese EU-Verordnung gilt für alle Fluggesellschaften weltweit bei einem Abflug in der EU.

Entschädigung für die Nichtbeförderung bei Überbuchung

Claim Flights bietet einen exzellenten Service, der Ihnen immer helfen kann, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Nichtbeförderung geht. Nutzen Sie den kostenlosen Flug Entschädigungsrechner, um die Gesamtsumme, die Sie von der Fluggesellschaft verlangen können zu ermitteln. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Nichtbeförderung, die Flugdaten manuell eintragen müssen, da die Claim Flights Datenbank eine Nichtbeförderung nicht als problematischer Flug identifizieren kann.

Verwendung des Flugkompensations Calculators

Verwenden Sie unseren Claim-Flights-Rechner, um herauszufinden wie hoch der Anspruch ihrer Entschädigung, aufgrund eines überbuchten Fluges sein müsste

Flug überbucht Anspruch auf Entschädigung bei umbuchung

Durch die nicht beeinflussbare Umbuchung (durch Zwang) entsteht automatisch der Anspruch auf Entschädigung bei Flugüberbuchung. Die EU Fluggastrechte-Verordnung gesteht Reisenden in diesem Fall eine Ausgleichszahlung durch die Fluggesellschaft zu, ja nach Voraussetzung muss die Airline bis zu 600 Euro an die betroffenen Fluggäste zahlen. Hier ist auch egal wer die Überbuchung verschuldet hat, der Anspruch besteht egal, ob vom Reiseveranstalter oder vom Flugunternehmen verursacht.

Warum wird so oft umgebucht?

Kommt es ungefragt zur Umbuchung ihres gebuchten Fluges durch die Airline, aufgrund Flugverspätungen, Flugausfällen, oder einer Überbuchung des von Ihnen bezahlten und gebuchten Fluges. Es kommt auch nicht selten vor, dass aufgrund von nicht Auslastung ein kleineres Flugzeug von der Fluggesellschaft eingesetzt wird, als die ursprünglich geplante Maschine. In diesem Fall möchte die Airline verhindern ein Minusgeschäft zu machen und bucht die Passagiere entsprechend auf andere Flüge um.

Unfreiwillige Flugumbuchung – Rechte und Ansprüche des Passagieres

  • Der Fluggast hat Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie erst kurzfristig durch die Airline von der Umbuchung in Kenntnis gesetzt worden und über 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommen
  • Die finanzielle Entschädigung liegt pro Person zwischen 250 und 600 Euro
  • Sollten Sie erst am Vortag bzw. am Flughafen von der Umbuchung erfahren haben, so stehen Ihnen Versorgungsleistungen zu, in Form von Mahlzeiten und Getränke
  • Die Grundlage basiert auf der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261 aus 2004
  • Entschädigungsansprüche gelten nicht bei außergewöhnlichen Umständen, wie Nebel, Streik, Sturm, Eisregen usw.

Flugumbuchung – was ist zu beachten?

  • Der Umbuchungsgrund sollte von der Airline schriftlich bestätigt werden
  • Tragen Sie Beweise zusammen: Rechnungen, Belege, Fotos, Belege, Flugtickets, Gutscheine alles was Kosten verursacht hat
  • Kontaktdaten sollten mit anderen Passagieren ausgetauscht werden
  • Fordern Sie bei Mitarbeitern der Airline ihre Versorgungsleistungen am Flughafen ein
  • Ziehen Sie uns zur Rate, um Ihre Entschädigungsansprüche zu berechnen
  • Mit unserer Rechtsexpertise, holen wir für Sie Ihr Geld zurück

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigungsleistungen?

Wenn Sie von einer Umbuchung durch die Airline betroffen sind, dann haben Sie wahrscheinlich auch das Recht auf einen finanziellen Schadensersatz. Der Anspruch gilt natürlich bei kurzfristig umgebuchten Flügen, aber auch bei einer Information noch vor Reisebeginn besteht ein Anspruch auf Entschädigung, hierzu gibt es auch in rechtsgültiges Urteil (Urteil des BGH, Az.: X ZR 34/14). Ab einer Verspätung von mehr als 3 Stunden gilt der Tatbestand der Nichtbeförderung, hierbei ist es egal ob Sie umgebucht worden oder ihr eigentlicher Flug überbucht war oder am Ende ohne Ersatz storniert wurde.

Wichtiger Hinweis: Ist der Fluggast rechtzeitig am Check-in und es liegt eine Nichtbeförderung vor, so entsteht automatisch eine entschäldigungspflicht, wenn dem Passagier der Flug verweigert wird. Hier sollten Sie als geschädigter Fluggast festhalten, dass Sie auch mit allen vollständigen Reiseunterlagen am Schalter waren und weder von Ihnen noch von anderen Flugreisenden Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken für den Flug eine Rolle spielten.

Rechtzeitig am Check-in?

Wohl die wichtigste Voraussetzung für eine finanzielle Entschädigung wegen Nichtbeförderung ist, rechtzeitig am Check-in am Flughafen gewesen zu sein. Hier gibt es mittlerweile ein Urteil des BGH, zum Thema Check-in, hier gab es zum Gunsten des Verbrauchers ein recht mildes Urteil (Aktenzeichen X ZR 34/14): Sobald die Fluggesellschaft vor dem Flug unzweideutig dem Kunden mitteilte, das dem Passagier den Flug nicht antreten kann, weil der Flug überbucht ist, so besteht kein Zwang mehr rechtzeitig am Flughafen zu erscheinen und trotzdem besteht ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Wir empfehlen Ihnen trotzdem bei kurzfristig umgebuchten Flügen am Airport zu erscheinen. Es kann durchaus sein, dass die Fluggesellschaft Ihnen einen schnellstmöglichen Ersatzflug anbietet, diesen können Sie sonst nicht wahrnehmen, aufgrund des fehlen am Airport und so würde Ihr Anspruch auf einen Flug komplett verfallen. Während längerer Wartezeiten ist es auch empfehlenswert sich nicht lange vom Gate zu entfernen, sonst können Sie unter Umständen rasche Änderungen in der Flugabfertigung verpassen.

Wann steht dem Fluggast Geld zu

Die folgenden Punkte müssen alle bei einer unfreiwilligen Flugumbuchung zutreffen, nur dann haben Sie das Recht auf eine Entschädigung:

  • Ankunft am Zielflughafen mit über 3 Stunden Verspätung
  • Sein Sie pünktlich am Check-in (meistens 45 Minuten vor Flugbeginn)
  • Die Flugumbuchung ist nicht älter, als 3 Jahre
  • Die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Umbuchung
  • Ihr Abflug ist auf einem EU-Flughafen oder die Landung war auf einem EU-Flughafen (Airline muss ihren Sitz in der EU haben)
  • Es darf kein kostenloser-reduzierter oder Discount Tarif gebucht worden sein, der für normale Verbraucher nicht zugänglich ist
  • Buchungsbestätigung und Ticket, dazu zählen auch kostenlose/reduzierte Tickets aus Stammkundenbindungs- und Werbeprogrammen
  • Gültig für Pauschalreisende, Individualreisende, Billigflieger, Dienstreisende und zahlende Kinder

Ausnahme auch hier: außergewöhnliche Umstände

Die Umbuchung ist zweifellos im Verantwortungsbereich der Airline zu suchen. Für diverse Abweichungen vom geplanten Flugplan sind die Fluglinien meistens nicht verantwortlich. Bei bewiesenen außergewöhnlichen Umständen, hat der Passagier keinen Anspruch auf Entschädigung, die Fluggesellschaft muss keinen Schadensersatz zahlen.

Als außergewöhnliche Umstände wird folgendes angesehen:

  • Der Flughafen oder der Luftraum ist gesperrt
  • Terrorgefahr, politische Unruhen, nicht zu verhindernde Sicherheitsrisiken
  • gravierende Wetterturbulenzen durch Eisregen, Nebel, Sturm, Hagel, extremer Schneefall
  • Streik und Vogelschlag

Bei plötzlichen Wintereinbruch ist die Fluggesellschaft in der Pflicht gut vorbereitet zu sein – die Flieger müssen eisfreie sein! Hat die Airline zu wenig Enteisungspräparat auf Lager und aus diesem Grund entsteht eine Verspätung beim Start oder die Passagiere müssen gar auf andere Flugzeuge umgebucht werden, wird das nicht zwangsläufig als außergewöhnlicher Umstand bewertet. Die Fluggesellschaft ist somit verantwortlich für die Flugverspätung. Dies nachzuweisen ist allerdings nicht wirklich einfach, dafür haben wir bei Claim Flights unsere Experten. Durch das Auswerten von Flugdatenbanken und Flugbewegungen können wir beweise sichern und vor Gericht verwenden. Damit ist ihre Aussicht auf eine angemessene Entschädigung bei Flugüberbuchung sehr groß. Wir von Claim Flights kämpfen dafür ihre Fluggastrechte bei Umbuchungen für Sie durchsetzen zu können.

Flug überbucht was tun – Flug überbucht rechte

Wir von Claim Flights vertreten Fluggastrechte Umbuchung von Flug überbucht Air Berlin und auch Lufthansa Flug überbucht und vielen anderen Fluggesellschaften. Ist ihr Flieger überbucht, entsteht ein Anspruch auf Flugumbuchung Entschädigung. Was tun wenn Flug überbucht, kontaktieren Sie Claim Flights, Flug überbucht was tun, wird bei uns einfach gelöst und Sie können sich sicher sein, das wir für ihre Entschädigung bei Flugumbuchung notfalls auch vor Gericht erstreiten.

Wir kümmern uns um Passagierrechte, Entschädigung bei Flugausfall, Flug überbucht Schadensersatz, Entschädigung bei Überbuchung sowie Fluggastrechte Überbuchung!

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Mein Flug ist storniert, wie bekomme ich Geld zurück?

Claim Flights Entschädigungsrechner: Die Daten ihres Falls bei Claim Flights eingeben und Sie erfahren, ab welcher Flugverspätung ihnen Schadensersatz zu steht. Entscheidend ist auch hier, der Grund für Flugausfall. Das richtige EU Fluggastrecht Formular muss ausgefüllt werden. Bei Flugverspätung mit Übernachtung oder Flugausfall wegen Streik, ist es wichtig in den Claim Flights Rechner mit allen notwendigen Daten des stornierten Fluges zu füttern!

Entschädigung bei Flugausfall?

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