Änderung der Flugzeiten – Reiserecht Regelungen
Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung für Flugverspätungen, Flugstornierungen und Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung.
Die Höhe der Entschädigung beträgt bis zu 600€.
Eine Flugzeitenänderung stellt oft ein großes Problem dar, ist jedoch lästig.
Eine Flugzeitenänderung Entschädigung kann Ihnen zustehen, egal welche der folgenden Situationen zutrifft:
- Flugzeitenänderung bei Pauschalreisen
- Änderung Flugzeiten Linienflug
- Fluggastrechte Flugzeitenänderung bei Geschäftsreise
Die Entschädigung bei Flugzeitenänderung wird nach der EU Verordnung 261/2004 genauso behandelt, wie eine Flugannullierung. Allerdings wissen die meisten Fluggäste nicht, dass nicht nur Flugzeiten Verspätung Entschädigung mit sich bringt, sondern dass das Reiserecht Flugzeitenänderung generell sanktioniert. Also, Flugzeiten verschoben, Schadenersatz unbedingt einfordern!
Oft wissen gerade Passagiere von Pauschalreisen nicht, dass es sich finanziell lohnen kann, nach dem Reiserecht eine Entschädigung bei Flugverschiebung bei Ihrer Fluggesellschaft einzufordern. Das Reiserecht Flugzeitenänderung Pauschalreise ist eindeutig.
Woraus ergibt sich der Anspruch auf eine Entschädigung bei Änderung Flugzeiten?
Geänderte Flugzeiten, Rechte sind eindeutig. Das regelt die EU Verordnung 261/2004, die im Jahre 2005 europaweit in Kraft getreten ist. Da die meisten Passagiere davon keine Kenntnis haben, fühlen sie sich weiterhin den Airlines ausgeliefert und machen Ansprüche kaum geltend. Änderung Flugzeiten Entschädigung von bis zu 600 Euro wird dann bezahlt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Rechte Flugzeitenänderung: Für welche Flüge gilt die europäische Fluggastverordnung 261/2004?
Die EU Verordnung 261/2004/EG, welche die Rechte bei Flugzeitenänderung regelt, gilt für folgende Flüge:
- wenn Start- und Zielflughafen innerhalb der EU liegen,
- wenn es ein Flug von außerhalb der EU mit Zielflughafen in der EU ist, wenn es sich um eine europäische Fluggesellschaft handelt,
- wenn der Flug aus der EU herausgeht, also der Startflughafen innerhalb der EU liegt.
Manche Fluggesellschaften versuchen auch heutzutage – trotz eindeutiger Rechtsprechung – sich vor Ihren legalen Verpflichtungen zu drücken. Es ist also sehr wichtig, dass Sie alles über Änderung Flugzeiten Reiserecht wissen und auf diese Weise Ihre Änderung der Flugzeiten Entschädigung verlangen können.
Reiserücktritt bei Flugzeitenänderung – Flug verschoben Schadensersatz kann verlangt werden!
Prinzipiell kann bei Flugverschiebung Entschädigung verlangt werden. Die Höhe dieser Entschädigungszahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Wichtigste ist sicherlich um wie viel Stunden, oder sogar Tage der Flug verschoben wurde. Außerdem ist entscheidend wann Ihnen die Flugzeitenänderung mitgeteilt wurde. Sollte die Fluggesellschaft Abflug- oder Ankunftszeit Ihres Fluges ändern und teilt sie Ihnen dieses mehr als vierzehn Tage vor dem ursprünglich geplanten Abflug mit, so müssen Sie dies akzeptieren und können keine Entschädigung verlangen. Hat man Sie zwischen sieben und höchstens vierzehn Tage vor Abflug in Kenntnis gesetzt, so haben Sie einen rechtlichen Anspruch, sobald der Abflug um mehr als zwei Stunden früher oder die Ankunft mehr als vier Stunden später als geplanten stattfinden.
Bei noch kurzfristigeren Änderungen von bis zu 7 Tage vorher, so können Sie schon einen Anspruch auf eine Entschädigung geltend machen, wenn sich der Abflug um mehr als eine Stunde nach vorne oder die Ankunft um mehr als zwei Stunden nach hinten verschieben. Zusätzlich können Sie auch noch eventuelle weitere Rechte haben, wie beispielsweise kostenfreie Hotelübernachtungen, Mahlzeiten, etc.
Frage 1: Flug um einen Tag verschoben Entschädigung möglich, wenn die Fluggesellschaft 8 Tage vorher Bescheid gesagt hat?
Antwort 1: Die Fluggesellschaft ist zur Zahlung verpflichtet, da Sie zu spät Bescheid gesagt hat und die Flugzeitenverschiebung (sowohl Ankunfts- als auch Abflugszeit) 24 Stunden betragen hat.
Frage 2: Änderung der Flugzeiten bei Pauschalreisen. Habe ich die gleichen Rechte wie bei individuell gebuchten Linienflügen?
Antwort 2: Für Entschädigungsforderungen bei Flugzeitverschiebung Pauschalreisen gelten dieselben Regeln wie für Individualreisen.
Also: Flugzeiten geändert – Rechte sind eindeutig, auch bei Flugzeitenänderung Pauschalreise!
Frage 3: Flug verschoben? Rechte bis 1 Jahr danach noch gültig?
Antwort 3: Sie können bis zu 3 Jahre später, wenn Flugzeit verschoben, Rechte geltend machen. Die Entschädigung Flug verschoben kann bis zu 600 Euro betragen.
Unbedingt jetzt mit unserem kostenfreien Entschädigungsrechner Ihre Rechtsansprüche überprüfen!
Flugzeit verschoben – Entschädigung kann bis zu 600 Euro betragen!
Flugzeiten geändert? Entschädigung hängt in ihrer Höhe von der Gesamtflugstrecke ab. Bis zu einer Flugstrecke von 1.500 km gibt es gemäß der EU Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung von 250 €. Bei längeren Strecken von bis zu 3.500 km, und wenn der Start- und Zielflughafen innerhalb der Europäischen Union liegen, dann können 400 € gefordert werden. Ist die insgesamt zurückgelegte Flugstrecke allerdings länger als 3.500 km und findet der Flug nicht ausschließlich innerhalb der EU statt, besteht sogar ein Anspruch von 600 €.
Machen Sie mit unserer Hilfe Flugzeitenänderung Rechte geltend und fordern Sie bis zu 600 Euro!
Zusammenfassung zum Änderung der Flugzeiten Reiserecht
Wenn Flugzeiten geändert werden entstehen für die Passagiere zahlreiche Unannehmlichkeiten. Die Europäische Union hat mit Hilfe der EU Verordnung 261/2004/ eine Gesetzesgrundlage geschaffen, die den Fluggästen umfangreiche Rechte sichern.
Auch bei Pauschalreisen Flugzeitenänderung können dieselben Schadensersatzsummen eingefordert werden. Sie haben daher die Möglichkeit erhebliche Entschädigungszahlungen zu bekommen. Wir bei Claim Flights helfen Ihnen gerne mit unserem Expertenteam, diese Ansprüche durchzusetzen!
Selbst einfordern | ClaimFlights | Anwalt |
---|---|---|
Geringe Erfolgsaussichten | Hohe Erfolgsaussichten | Ungewisse Erfolgsaussichten |
mit hohem Zeitaufwand | das Ausfüllen dauert nur 2 Minuten | mit hohem Zeitaufwand |
Viel Stress | Keinerlei Stress | Viel Stress |
Sehr kompliziert | Kein Kostenrisiko | Hohes Kostenrisiko |
Diese Entschädigungen können Sie bei Verspätung oder geänderten Flugzeiten bei Pauschalreisen verlangen:
Abhängig von der Entfernung stehen Ihnen unterschiedliche Ausgleichszahlungen bei Flugverspätungen von mehr als 3 Stunden zu:
- Flugstrecken unter 1,500km: 250 Euro pro Person
- Flugstrecken zwischen 1,500km und 3,000km: 400 Euro pro Person
- Flugstrecken über 3,000 km innerhalb der EU: 400 Euro pro Person
- Flugstrecken über 3,000km + Überschreitung der EU Grenzen: 600 Euro pro Person
Änderung Flugzeiten Rechte bei Annullierungen und Verschiebungen
Benachrichtigung vor geplantem Abflugsdatum | Neuer Flug landet am Zielflughafen | Entschädigung?? |
---|---|---|
Mehr als 14 Tage zuvor | unwichtig | nein |
7 – 14 Tage zuvor | maximal 2 Stunden früher | nein |
oder max. 4 Stunden später | ||
7 – 14 Tage zuvor | mehr als 2 Stunden früher | ja |
oder über 4 Stunden später | ||
Weniger als 7 Tage zuvor | höchstens 1 Stunde früher | nein |
oder höchstens 2 Stunden später | ||
Weniger als 7 Tage vorher | mehr als 1 Stunde früher oder | ja |
mehr als 2 Stunden später |
Was kann und sollte man außerdem noch tun?
Erkundigen Sie sich immer genau nach den Gründen für den Flugausfall oder der Flugverspätung, am besten immer mit schriftlicher Bestätigung.
So viele Beweise wie Belege, Quittungen, Gutscheine, Ersatztickets, etc. sammeln und möglichst auch Fotos machen.
Verlangen Sie die Ihnen zustehenden Serviceleistungen, wie z.B. Snacks, Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, etc.
Kein Anspruch auf Entschädigung: Außergewöhnliche Umstände
Bei Höhere Gewalt ist die Fluggesellschaft von einer Ausgleichszahlung befreit.
Hierbei sind typische Gründe:
- Vulkanausbruch
- Extreme Wetterbedingungen
- Medizinische Notfälle während des Fluges
Häufig gestellte Fragen
Flugzeitenänderung Pauschalreise Rechte – steht mir das Gleiche zu wie bei normalen Linienflügen und individuell gebuchten Flügen?
Ja, es gibt keine Unterschiede zwischen Pauschalreisen und individuell gebuchten Flügen. Flug verschoben, Erstattung ist die gleiche!
Ihr Flug wurde verschoben? Rechte jetzt mit uns einfordern!
Flug verschoben Geld zurück – ab wie viel Verschiebung steht mir Entschädigung zu?
Flug verschoben? Entschädigung hängt in ihrer Höhe von der Gesamtflugstrecke ab. Bis zu einer Flugstrecke von 1.500 km gibt es gemäß der EU Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung von 250 €. Bei längeren Strecken von bis zu 3.500 km, und wenn der Start- und Zielflughafen innerhalb der Europäischen Union liegen, dann können 400 € gefordert werden. Ist die insgesamt zurückgelegte Flugstrecke allerdings länger als 3.500 km und findet der Flug nicht ausschließlich innerhalb der EU statt, besteht sogar ein Anspruch von 600 €.
Mein Flug wurde um 24 Stunden verschoben – kann ich Ansprüche geltend machen?
Flug um einen Tag verschoben, Rechte sind eindeutig: Sollte die Fluggesellschaft Sie nicht 14 Tage vorher informiert haben, dann haben Sie nach EU Verordnung 261/2004 eindeutig Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro.
Überprüfen Sie mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner wie viel Sie verlangen können.
Flugzeitenänderung bei Pauschalreise 2015 – Mein Flug wurde ohne rechtzeitige Benachrichtigung verschoben – kann ich jetzt noch Ansprüche durchsetzen?
Flugzeitenänderung Rechte 2015 verletzt, Sie können bis zu 3 Jahre danach noch Entschädigung verlangen. Wir überprüfen Ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung gerne!
Flugzeitenänderung – Ihre Rechte sind eindeutig!
Wie Sie wahrscheinlich selbst beim Lesen bereits gemerkt haben, das Fluggastrecht schützt zwar Ihre Rechte bei Flugverspätung, Flugzeitenänderung und Flugausfall, aber die einzelnen Verfügungen der EU Verordnung 261/2004 können einen Laien ganz schön verwirren.
Zudem muss man einen langen Atem und viel Geduld mit sich bringen, wenn man seine Rechte direkt und im Alleingang bei den unwilligen Fluggesellschaften durchsetzen möchte.
Oft werden Außergewöhnliche Umstände angeführt oder die unwissenden Passagiere mit Gutscheinen abgefertigt, die weit entfernt von den vorgesehenen Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro pro Person rangieren.
Warum also der Fluggesellschaft dieses Geld schenken, wenn es Ihnen doch laut Eu Verordnung 261/2004 eindeutig zusteht?
Wir hier bei Claim Flights kennen unser Handwerk, und vor allem auch alle Tricks und Ausreden der Fluggesellschaften. Wir kämpfen für Ihre Rechte und Sie müssen uns nur bezahlen, wenn wir die Ansprüche für Sie erkämpfen. Somit besteht keinerlei finanzielles Risiko – Sie können nur gewinnen!